Kompetenz durch Erfahrung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle notariellen Angelegenheiten.

Unter die notariellen Angelegenheiten fallen recht vielfältige Rechtsgebiete und Themen. Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Der Kaufvertrag über Grundstücke, Immobilien oder landwirtschaftliche Flächen bedarf der notariellen Beurkundung. Wir begleiten Sie von der ersten Idee über den Entwurf der Vereinbarung und deren Beurkundung bis hin zur Umsetzung. Das gleiche gilt selbstverständlich für unentgeltliche Übertragungen und Hofübergaben.

Auch verwandte Konstellationen, wie die Begründung oder der Erwerb von Wohneigentum oder die Erstellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes bedarf der notariellen Tätigkeit. Nahezu alle Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, z.B. bei Wohnrechten, Dienstbarkeiten und Grundschulden erfolgen unter Begleitung und Einschaltung des Notars im Rahmen von Beurkundungen und Beglaubigungen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechtes bedarf die Gründung vieler Gesellschaftstypen der notariellen Beurkundung, z.B. bei GmbHs und UGs. Gleiches gilt für den Verkauf und die Übertragung von Geschäftsanteilen und viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge, die in die Grundstruktur der Gesellschaft eingreifen, z.B. Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und andere Umwandlungen.

 

Auch im Familienrecht kann eine notarielle Begleitung erforderlich werden, z.B. bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Der Beurkundung bedürfen auch Adoptionsanträge, seien sie auf eine Adoption minderjähriger Kinder oder auf eine Volljährigenadoption bzw. Erwachsenenadoption gerichtet.

Wenn Sie Ihre Vorsorge- und Nachlassplanung angehen, bieten wir Ihnen Begleitung und Beurkundung im Rahmen von Vorsorgevollmachten und bei Testamenten einschließlich Sonderkonstellationen wie z.B. das Behindertentestament. Auch Erbverträge können ein geeignetes Instrument für eine familiäre Nachlassplanung sein. Sprechen Sie uns an.
Die notarielle Amtstätigkeit umfasst die vollständige Abwicklung. Bei der werden wir uns Sie von unserem professionell arbeitenden qualifizierten Personal unterstützt und begleitet.

Dr. Michael Schultz

Rechtsanwalt und Notar / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Schultz stieß 2009 zur Kanzlei Kolhoff & Kurmann. Im Oktober 2019 wurde er zum Notar bestellt. Seit Dezember 2016 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Seine anwaltlichen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen

  • des Handels- und Gesellschaftsrechts (Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen),
  • des Arbeitsrechts (Fachanwalt),
  • des Vertragsrechts,
  • des Erbrechts.

Geboren 1980 im ostfriesischen Weener (Ems) studierte Herr Dr. Schultz Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (Westf.) bis zum ersten juristischen Staatsexamen im Jahre 2005. Dort promovierte er bei Herrn Prof. Dr. Dörner (Internationales Wirtschafts- und Privatrecht, Versicherungsrecht). Das zweite Juristische Staatsexamen erwarb Herr Dr. Schultz 2009.

Den theoretischen Teil des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht hat er abgeschlossen.

Herr Dr. Schultz ist verheiratet, Vater von drei Kindern und wohnt in Sedelsberg.

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Unser freundliches Team freut sich auf Ihre Anfrage und steht Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne mit Rat und Tat zur Seite – sprechen Sie uns an.