Unter die notariellen Angelegenheiten fallen recht vielfältige Rechtsgebiete und Themen. Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Der Kaufvertrag über Grundstücke, Immobilien oder landwirtschaftliche Flächen bedarf der notariellen Beurkundung. Wir begleiten Sie von der ersten Idee über den Entwurf der Vereinbarung und deren Beurkundung bis hin zur Umsetzung. Das gleiche gilt selbstverständlich für unentgeltliche Übertragungen und Hofübergaben.
Auch verwandte Konstellationen, wie die Begründung oder der Erwerb von Wohneigentum oder die Erstellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes bedarf der notariellen Tätigkeit. Nahezu alle Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, z.B. bei Wohnrechten, Dienstbarkeiten und Grundschulden erfolgen unter Begleitung und Einschaltung des Notars im Rahmen von Beurkundungen und Beglaubigungen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechtes bedarf die Gründung vieler Gesellschaftstypen der notariellen Beurkundung, z.B. bei GmbHs und UGs. Gleiches gilt für den Verkauf und die Übertragung von Geschäftsanteilen und viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge, die in die Grundstruktur der Gesellschaft eingreifen, z.B. Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und andere Umwandlungen.