Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Sie gilt somit für alle Verstöße die nach dem 28.04.2020 begangen wurden. Sie enthält zahlreiche Änderungen bezüglich der Sanktionierung der verschiedensten Verkehrsverstöße. Im Folgenden werden die drei hauptsächlichen Gruppen in denen sich Bußgelder verändern, vorgestellt:
- Höhere Bußgelder und neue Vorschriften für Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Höhere Bußgelder beim Durchfahren von Rettungsgassen und bei Parkverstößen.
- Höhere Bußgelder bei Verstößen gegenüber Radfahrern.
Was ändert sich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Zunächst ist festzuhalten, dass die Vergabe von Punkten in der Verkehrssünderkartei sich nicht ändert. Weiterhin wird die Eintragung eines Punktes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h fällig. Hieran ändert sich also zunächst nichts. Allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 21 km/h verdoppelt. So kosten 11 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts nun 50,00 € statt bisher 25,00 €.
Die entscheidende Änderung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen besteht bei den Grenzwerten für die Verhängung von Fahrverboten. Ein Fahrverbot droht nun schon, wenn die Geschwindigkeit innerorts um 21 km/h überschritten wird. Außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h. Diese Grenzen wurden also deutlich gesenkt. Bisher drohte innerorts ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts sogar erst ab 41 km/h.
Neue Regelung für Rettungsgassen
Weitere Änderungen enthält die neue Straßenverkehrsordnung beim sogenannten Nichtbilden bzw. bei Durchfahren von Rettungsgassen. Eine Rettungsgasse darf grundsätzlich nur von Einsatz oder Hilfsfahrzeugen befahren werden. Einem PKW oder Motorradfahrer, der eine solche Rettungsgasse unberechtigt durchfährt, droht künftig ein Bußgeld von 240,00 €. Zusätzlich drohen die Eintragung von zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Diese Grenzen lagen ursprünglich niedriger, so waren bisher beim unberechtigten Befahren von Rettungsgassen nur 100,00 € und ein Punkt fällig.
Des Weiteren sanktioniert die neue Straßenverkehrsordnung auch das sogenannte Nichtbilden von Rettungsgassen. Wer also eine Rettungsgasse nicht bildet, kann zukünftig mit einem Bußgeld von 200,00 € sowie der Eintragung von Punkten und auch einem Monat Fahrverbot rechnen.
Auch die Halt- und Parkverstöße werden in der neuen Straßenverkehrsverordnung deutlich höher bestraft. So drohen für das Parken und Halten in zweiter Reihe zukünftig Bußgelder von bis zu 100,00 €. Werden bei einem solchen Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder steht das Fahrzeug länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg, droht zusätzlich die Eintragung eines Punktes. Auch die Bußgelder für allgemeine Halte- und Parkverstöße oder das Parken auf Behindertenparkplätzen erhöhen sich deutlich.
Weiterhin neu geschaffen ist der Tatbestand des unberechtigten Parkens auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge. Hierfür wird ein Verwarngeld von 55,00 € fällig.
Was ändert sich bei Verkehrsverstößen gegenüber Radfahrern?
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht einige höhere Bußgelder bei Verstößen gegenüber Radfahrern vor. So ist vorgesehen, dass beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern oder sogenannten E-Scootern zukünftig ein Mindestabstand einzuhalten ist, der in der neuen Straßenverkehrsordnung genau definiert ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt dieser Mindestabstand 2 Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schrieb die StVO lediglich einen ausreichenden Seitenabstand vor.
Des Weiteren dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, z. B. LKW und Busse die innerorts rechts abbiegen, künftig nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, also 7 km/h bis maximal 11 km/h fahren, wenn beim Rechtsabbiegevorgang mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Ein Verstoß hiergegen kostet 70,00 € und führt zur Eintragung eines Punktes. Ansonsten werden bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei der Verletzung von Sorgfalts- und Schutzpflichten beim Ein- und Aussteigen aus Kraftfahrzeugen, bei denen Rad- oder Fußgänger gefährdet oder verletzt werden, die Geldbußen verdoppelt.
Was ändert sich für Blitzer-Apps oder Auto-Posing?
Für das sogenannte Auto-Posing, also das unnötige verursachen von Fahrlärm oder Abgasbelastung werden die Bußgelder künftig deutlich erhöht. Für einen solchen Verstoß fallen zukünftig bis zu 100,00 € Bußgeld an.
Blitzer-Apps auf Smartphones sind nicht generell verboten. Diese dürfen auf den Geräten installiert sein allerdings während der Fahrt nicht verwendet werden. Wer allerdings eine solche App während der Fahrt doch benutzt, hat mit einem Bußgeld von 75,00 € sowie einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Rechtsanwältin Anne Kurmann, Fachanwältin für Verkehrsrecht
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