Das Familienrecht umfasst alle Angelegenheiten, die mit Trennung und Scheidung zusammenhängen. Neben der eigentlichen Scheidung sind dies z.B. Fragen des Unterhaltes für Ehegatten und Kinder, Zuteilung des Sorgerechts, Regelungen des Umgangs und die Vermögensauseinandersetzung zwischen den geschiedenen Ehegatten.
Familienrecht
Schon vor Eingehung der Ehe können Fragen des ehelichen Güterrechtes, aber auch Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen von Eheverträgen geregelt werden. Vor oder während der Durchführung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens empfiehlt es sich, diese Regelungen im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu treffen. Bei deren Aufstellung beraten und vertreten wir Sie gerne – anwaltlich oder notariell.
Unsere Tätigkeiten im Bereich des Familienrechtes umfassen insbesondere:
- Scheidungsverfahren samt Folgesachen
- unterhaltsrechtliche Angelegenheiten, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt sowohl für minderjährige als auch volljährige Kinder,
- eheliches Güterrecht, z.B. Zugewinnausgleich
- ehevertragliche Vereinbarungen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, gerichtliche Auseinandersetzung
- Regelungen zur ehelichen Immobilie
- Verteilung des gemeinsamen Hausrates
- Abstammungsangelegenheiten, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung
- Sorgerechtsvereinbarung
- Versorgungsausgleich, individuelle Alternativen
- Minderjährigenadoption, Erwachsenenadoption
- Güterstandsschaukel, Gütertrennung
- Regelungen der Unternehmerehe
- Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
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